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Netzzugang

Als rechtliche Grundlage für den Zugang und die Nutzung des Stromnetzes der SVI – Stromversorgung Ismaning GmbH gilt das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 13. Juli 2005 sowie die Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) und die Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) vom 29. Juli 2005. Die Einhaltung dieser gesetzlichen Vorgaben wird von der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen überwacht.

§ 20 Abs. 1 Satz 1 EnWG
Bedingungen für den Netzzugang, Musterverträge

- Lieferantenrahmenvertrag:

Mustervertrag
Anlage 1: Technische Einzelheiten zum Datenaustausch
Anlage 2: Ansprechpartner und Erreichbarkeit
Anlage 3: Standardlastprofilverfahren
Anlage 4: Preisblatt (siehe unten Nutzungsentgelte)
Anlage 5: § 18 Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)

- Netznutzungsvertrag

Mustervertrag
Anlage 1: Reservenetzkapazität
Anlage 2: Standardlastprofilverfahren
Anlage 3: Preisblatt (siehe unten Nutzungsentgelte)
Anlage 4: § 18 Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)


§ 21 und § 27 Abs. 1 StromNEV
Geltende Netzentgelte sowie beantragte Änderungen der Netzentgelte:

- Kunden mit Leistungsmessung: download
- Kunden ohne Leistungsmessung: download
- Messung und Abrechnung: download
- Mehr-/Mindermengen: download

Kontakt SVI

SVI - Stromversorgung
Ismaning GmbH
Mayerbacherstr. 42
85737 Ismaning
Tel: 089 / 960 576 - 0
Fax: 089 / 960 576 - 70
E-Mail

Öffnungszeiten

Wir sind an folgenden Tagen für Sie da:

Montag bis Freitag
jeweils von 8.00 bis 12.00 Uhr

zusätzlich:
Montag von 14.00 bis 18.00 Uhr
Mittwoch von 14.00 bis 16.00 Uhr

Hotline

Natürlich können wir nicht verhindern, dass es gelegentlich zu Störungen im Netzbetrieb kommt. Dafür möchten wir um Ihr Verständnis bitten. Bitte verständigen Sie in solchen Fällen sofort die Störungsstelle unter der

Telefon-Hotline 0180-2 19 20 91