



Grundversorger nach § 36 Abs. 1 EnWG ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden nach § 3 Nr. 22 EnWG in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Zum 01.07.2009 ist im Stromnetzgebiet der Stromversorgung Ismaning GmbH (Netzabteilung) die Stromversorgung Ismaning GmbH (Vertriebsabteilung) für die Belieferung von Letztverbrauchern mit elektrischer Energie bis zum 31.12.2012 als Grundversorger festgestellt worden.
Die nächste Feststellung des Grundversorgers im Netzgebiet der Stromversorgung Ismaning GmbH erfolgt zum 01.07.2012.
Nach § 38 EnWG befinden sich Letztverbraucher, welche Energie (Strom) beziehen, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, in Ersatzversorgung.
Die Ersatzversorgung wird vom aktuellen Grundversorger des Netzgebietes der Stromversorgung Ismaning GmbH durchgeführt. Welches Energieversorgungsunternehmen derzeit Grundversorger im Netzgebiet ist, ist oben nachzulesen.
Die Preise und Bedingungen der Ersatzversorgungsbelieferung sind auf der Internetseite des Grundversorgers zu finden.
SVI - Stromversorgung
Ismaning GmbH
Mayerbacherstr. 42
85737 Ismaning
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Fax: 089 / 960 576 - 70
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Öffnungszeiten
Wir sind an folgenden Tagen für Sie da:
Montag bis Freitag
jeweils von 8.00 bis 12.00 Uhr
zusätzlich:
Montag von 14.00 bis 18.00 Uhr
Mittwoch von 14.00 bis 16.00 Uhr
Natürlich können wir nicht verhindern, dass es gelegentlich zu Störungen im Netzbetrieb kommt. Dafür möchten wir um Ihr Verständnis bitten. Bitte verständigen Sie in solchen Fällen sofort die Störungsstelle unter der
Telefon-Hotline 0180-2 19 20 91